17.03.2021
Im Rahmen der Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll in Zukunft das Tierwohl in der Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich gesteigert werden. Stallumbau- und Stallersatzbauten können dazu vom Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau des BLE gefördert werden.
Um sauenhaltenden Betrieben eine Möglichkeit zur Umsetzung zu geben, hat das Ministerium beschossen, die Antragfrist der Förderrichtlinie vom 15.03.2021 auf den 30.09.2021 zu verlängern. Weiterhin ist es möglich das Bauvorhaben erst in 2022 abzuschließen.
Folgende Voraussetzungen müssen bei Antragstellung erfüllt sein:
- Höchstgrenze von 500.000 € je Betrieb und Investitionsvorhaben
- Keine Vergrößerung des Tierbestandes
- Abschluss des Bauvorhabens in 2022
- Eine einzelbetriebliche Beratung zur Erstellung eines Umbau- oder Ersatzbaukonzepts ist ebenso förderfähig
Anträge können beim BLE unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu dem Vorhaben.
Weitere Beiträge:
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert.